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Der zehnte Tag im Monat Dhû Al-Hiddscha

Der zehnte Tag im Monat Dhû Al-Hiddscha

• Man bricht vor Sonnenaufgang in Ruhe und Demut von Muzdalifa nach Minâ auf.

• Es empfiehlt sich, zügig das Tal Muhassir zu passieren, wenn man dazu in der Lage ist.

• Man spricht die Talbiya, bis man die Dschamrat Al-Aqaba erreicht, und hört dort mit ihr auf. Man lässt Minâ zu seiner Rechten und die Ka‘ba zu seiner Linken und bewirft die Dschamrat Al-Aqaba aufeinanderfolgend mit sieben kleinen Steinen. Bei jedem Steinchen hebt man die Hände und spricht Takbîr aus.

• Schlachtung des Opfertieres: Es empfiehlt sich dem Pilger, dies persönlich zu tun, wenn er dazu in der Lage ist.

• Rasieren oder Kürzen der Haare: Das Rasieren ist besser. Die Frau kürzt jeden Zopf einen Fingerbreit.

• Nachdem der Pilger die Dschamrat Al-Aqaba beworfen hat, ist ihm im Ihrâm-Zustand wieder alles erlaubt außer der Beischlaf. Dies nennt man den ersten Tahallul.

• Nach diesem ersten Tahallul ist es Sunna, sich zu reinigen und zu parfümieren und den Tawâf Al-Ifâda in Makka zu verrichten. Danach ist dem Pilger wieder alles einschließlich des Beischlafs erlaubt.

• Das Laufen zwischen As-Safâ und Al-Marwa für den Tamattu-, Ifrâd- und Qârin-Pilger, der den Sa‘î (Lauf zwischen As-Safâ und Al-Marwa) nicht mit dem Tawâf Al-Qudûm verrichtet hat.

• Es ist erlaubt, das Schlachten dem Werfen der Steinsäule oder den Tawâf den beiden oder dem Rasieren vorzuziehen. Der Pilger soll das für ihn Leichtere wählen.

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